Leistungen

Als Eigentümer von Haus – und Grundbesitz haben Sie eine werthaltige und sinnvolle Investition vorgenommen, die wirtschaftlich und rechtlich einer langfristigen Betrachtungsweise unterliegt.

Unabhängig davon ob Sie Eigentümer einer Mehrfamilienhausanlage oder einer Eigentumswohnung sind, so kommen zahlreiche, zeitintensive und teilweise auch schwierige Aufgaben auf Sie zu, die professionell abgehandelt werden müssen.

»Immobilien-Management ist für uns ein strategischer Komplettservice rund um Ihre Immobilie«

Hierzu gehört ein umfassendes Wissen und Verständnis in vielen einzelnen Teilbereichen, die bei einer Immobilie ineinander greifen. Hinzu kommen die ständig wechselnden Rechtssprechungen, Gesetzesnovellierungen und Vorschriften, die beachtet werden wollen.

Seit nunmehr über 20 Jahren beschäftigen wir uns mit der Immobilie und seit 1980 explizit mit der Verwaltung von Immobilienbesitz. Durch den Bau von rd. 20.000 m² Wohn- und Gewerbefläche haben wir Erfahrungen sammeln können, die wir gerade auch bei bestehenden Gebäuden effektiv ein- und umsetzen.

Unser Leistungsumfang richtet sich grundsätzlich nach den §§ 20-29 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), der Gemeinschaftsordnung sowie den Beschlüssen der Gemeinschaft. Zusatzleistungen, die unserer Auffassung zur normalen, ordnungsgemäßen Verwaltung gehören, werden ebenfalls aufgeführt:

  • Aufstellung und Durchführung eines jährlichen Wirtschaftsplanes
  • Erstellung der Jahresabrechnung - getrennt nach umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten ( für Kapitalanleger )
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Führung einer übersichtlichen, kaufmännisch einwandfreien Buchhaltung
  • Kontrolle und Zahlung aller öffentlichen und sonstigen Abgaben der Gemeinschaft
  • Verwaltung von gemeinschaftlichen Geldern, Führung der Bankkonten der Gemeinschaft
  • Laufende, technische Kontrolle am Gemeinschaftseigentum
  • Vorbereitung und Durchführung aller Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung, der Instandhaltung und Instandsetzung
  • Einholung sämtlicher Kostenangebote bei Instandhaltungen und Mitwirkung bei der Vergabe
  • Abschluss sämtlicher Dienstleistungs-, Versorgungs-, Versicherungs- und sonstiger Verträge, auch für die Hauswarte und Kontrolle über deren Umsetzung im Sinne der Gemeinschaft
  • Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Vertretung der Gemeinschaft bei Behörden, Gerichten, Handwerkern und sonstigen Dritten
  • Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft
  • Erstellung und Überwachung der Hausordnung
  • Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG
  • Betreuung der Wohnungseigentümer in Fällen gemeinschaftlicher Angelegenheiten

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